Nießbrauch

Was ist ein Nießbrauchsrecht?

Der Nießbrauch gewährt einer bestimmten Person ein umfassendes Nutzungsrecht an einem Grundstück. Der Nießbraucher darf in der Regel alle Nutzungen des Grundstücks ziehen und erwirbt an Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen des Grundstücks mit der Trennung Eigentum.

Der Nießbrauch ist als höchstpersönliches Recht unvererblich und unübertragbar.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Nießbrauch, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch