Objektive Strafbarkeitsbedingungen

Objektive Strafbarkeitsbedingungen sind Merkmale außerhalb des Unrechtstatbestandes, die für die rechtliche Missbilligung der Tat unerheblich sind, von denen aber die Strafbarkeit der Handlung abhängt. Beispiele für objektive Strafbarkeitsbedingungen sind die schwere Folge der Schlägerei (§ 231 StGB) und die im Rausch begangene Straftat (§ 323a StGB).
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