Objektiver Tatbestand
Der objektive Tatbestand kann sowohl beschreibende, sinnlich wahrnehmbare (deskriptive) Merkmale als auch wertausfllüngsbedürftige (normative) Merkmale enthalten. Der objektive Tatbestand umschreibt den Täterkreis, die Tatsituation, das Tatobjekt, die Tathandlung und sonstige Tatmodalitäten.