Arbeitsrecht

Öffentlicher Dienst

Der öffentliche Dienst umfasst alle diejenigen Personen, die zum Bund, zu einem Land, einem Landkreis oder einer Kommune in einem entsprechenden Beschäftigungsverhältnis stehen. Gleichgestellt sind die Personen, die für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, Anstalt oder Stiftung arbeiten.

Die öffentlich Bediensteten sind in zwei Gruppen aufgeteilt. Es wird unterschieden zwischen Angestellten (bzw. Arbeitern) und Beamten. Während Arbeiter und Angestellte dem Arbeitsrecht unterliegen besitzen Beamte einen gesetzlich geregelten Sonderstatus. Sie sind keine Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne. Es gibt auch keinen Arbeitgeber sondern stattdessen einen Dienstherrn, dem die Beamten unterstellt sind. Beamten werden durch Aushändigung der vorgeschriebenen Urkunde zum Beamten ernannt.

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