Schutzpflichten
Schutzpflichten betreffen regelmäßig das Integritätsinteresse des Gläubigers. Werden Schutzpflichten verletzt, so wird dadurch nicht der Leistungserfolg beinträchtigt. Stattdessen wird der Gläubiger in seinen sonstigen Interessen ge-schädigt.
Die Verletzung von Schutzpflichten löst vertragliche oder vertragsähnliche Schadensersatzansprüche aus.