Sorgfaltspflicht unter Ehegatten

§ 1359 BGB regelt den Haftungsmaßstab zwischen Eheleuten. Gemäß § 1359 BGB ist die Haftung der Ehegatten untereinander bei der Erfüllung von Pflichten aus dem ehelichen Verhältnis auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.
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Sorgfaltspflicht unter Ehegatten

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