Subsumtionsirrtum

Ein Subsumtionsirrtum liegt vor, wenn der Täter Fakten- und Bedeutungskenntnis hat, sein Verhalten aber dennoch nicht für strafbar hält, weil er die Gesetzesbegriffe irrig zu seinen Gunsten zu eng ausgelegt und deshalb den erkannten Sachverhalt der (ihm grundsätzlich auch bekannten) Strafnorm nicht unterstellt.
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