Syndikus

Als Syndikusanwalt wir ein Rechtsanwalt bezeichnet, der einem geordneten Beschäftigungsverhältnis mit einem ständigen Auftraggeber nachgeht.

Syndikusanwälte sind überwiegend in Unternehmen, Banken, Versicherungen oder Verbänden beschäftigt.

Dem Syndikusanwalt ist es verboten, für seinen ständigen Auftraggeber vor Gerichten in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig zu sein. Die meisten Syndikusanwälte sind Mitglieder eines anwaltlichen Versorgungswerks. Sie sind von der Versicherungspflicht zugunsten der Versicherung im Versorgungswerk befreit.

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