Zivilrecht

Unmöglichkeit

Unmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann. Dabei kann die Unmöglichkeit auf tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruhen.
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Unmöglichkeit, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Unmöglichkeit