Familienrecht

Unterhalt

Als Unterhalt werden die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen bezeichnet. Der Unterhalt ist grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Unterhaltansprüche können z.B. zwischen Ehegatten oder zwischen Verwandten gerader Linie entstehen. Verwandte in gerader Linie sind unter anderem Eltern und deren Kinder. Zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern wird die Unterhaltspflicht durch die Eheschließung bzw. die Schließung der Partnerschaft begründet. Der Unterhaltsanspruch kann aber auch vertraglich geregelt sein. Grundvoraussetzung für jeden Unterhaltsanspruch ist, dass der Anspruchsteller bedürftig und die in Anspruch zu nehmende Person leistungsfähig ist.

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Rechtsquellen zum Thema Unterhalt 3 weitere Treffer im Gesetz

§ 1612 BGB Art der Unterhaltsgewährung
§ 1360 BGB Verpflichtung zum Familienunterhalt
§ 1361 BGB Unterhalt bei Getrenntleben
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