Unterlassungsdelikt

Bei einem Unterlassungsdelikt wird dem Täter vorgeworfen, dass er nicht in einen gefahrbegründenden Kausalverlauf eingegriffen hat, obwohl der dazu imstande war. Wird im Gesetz eine Handlung gefordert und nicht vorgenommen, ist das Unterlassen strafbar (echtes Unterlassen). Wird durch das Unterlassen der Tatbestand eines Begehungsdelikts verwirklicht, spricht man von unechtem Unterlassen.
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