Urkunde, Aussteller
Aussteller einer Urkunde ist derjenige, der sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft der Unterschrift im Beweisverkehr zurechnen lassen muss, d.h. wer geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie).
Weitere Themen
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Urkunde
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie [...] -
Urkunde, echte
Eine Urkunde ist echt, wenn die verkörperte Erklärung von dem aus ihr ersichtlichen Aussteller [...] -
Urkunde, unechte
Eine Urkunde ist unecht, wenn die verkörperte Erklärung nicht von dem in ihr bezeichneten Aussteller [...]
Gesetze und Verordnungen
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§ 267 StGB - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren [...]
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