Vaterschaft, Anfechtung
Gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft
Gemäß § 1599 BGB besteht die Möglichkeit, eine Vaterschaft gerichtlich anzufechten. Dies geschieht durch eine negative Feststellungsklage.
Anfechtungsberechtigt sind der als Vater geltende Mann, die Mutter und das Kind. Nicht anfechtungsbrechtigt ist dagegen der Erzeuger des Kindes.