Verbraucherdarlehensvertrag

Ein Verbraucherdarlehensvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer zustande. Der Vertrag muss darauf gerichtet sein, dem Verbraucher entgeltlich einen Kredit zu gewähren (§§ 488, 491).
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