Verordnung

Die Verordnung ist ein Verwaltungshandeln, das auf einer Delegation von Legislativgewalt durch das Parlament an die Verwaltung beruht. Sie dient der Entlastung des Gesetz-gebers. Der Gesetzgeber überträgt eng begrenzte Legislativauf-gaben auf die Verwaltung, damit diese bei Bedarf schnell und flexibel reagieren kann oder Einzelfragen ausgestaltet, für die sie den besseren Sachverstand hat.
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