Verwaltungsakt, Heilung
Verfahrens und Formfehler können bei einem Verwaltungsakt unter gewissen Voraussetzungen geheilt werden. Der ursprünglich fehlerhafte Verwaltungsakt wird dann durch die Heilung rechtmäßig.
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Verwaltungsakt
Der Begriff Verwaltungsakt ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert. Ein Verwaltungsakt ist danach jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine [...]
Gesetze und Verordnungen
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§ 35 VwVfG - Begriff des Verwaltungsaktes
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf [...] -
§ 45 VwVfG - Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
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