Zivilrecht

Wirtschaftliche Unmöglichkeit

Bei der wirtschaftlichen Unmöglichkeit ist die Leistung zwar möglich, dies jedoch nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten für den Schuldner (sog. überobligationsmäßige Schwierigkeit). Die wirtschaftliche Unmöglichkeit wird weitgehend über die Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage abgewickelt.
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