Die Zusage ist das verbindliche Versprechen der zuständigen Behörde, eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme vorzunehmen oder zu unterlassen. Entscheidend bei einer Zusage ist der Bindungswille der Behörde.
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Zusage,
Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt.
Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen
übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche
Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen
spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.