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SCHULDRECHT
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Gemäß der §§ 305 ff. BGB handelt es sich bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um vorformulierte Vertragsbedingungen für eine vielzahl von Verträgen, die vom Verwender bei Abschluss des Vertrages gestellt werden und somit nicht unter den Parteien individuell aushandelbar sind.
Solche Vertragsbedingungen können immer nur dann vorliegen, wenn es sich um ein zweiseitigen Vertrag (Rechtsgeschäft) handelt.
Schlagwörter
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Vertrag Vertragsbedingungen vorformuliert Abschluss des Vertrages individuell ausgehandelt Rechtsgeschäft
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