Verwaltungsrecht

Anscheinsgefahr

Als Anscheinsgefahr wird eine Sachlage bezeichnet, die eine Behörde als gefährlich angesehen hat und unter den gegebenen Umständen bei Anlegung eines Maßstabes verständiger Würdigung und hinreichender Sachverhaltsaufklärung als gefährlich ansehen durfte, während im nachhinein die Gefährlichkeit widerlegt ist.

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