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VERWALTUNGSRECHT
Auskunft
Im Gegensatz zur Zusage fehlt der Auskunft der behördliche Wille zur Selbstverpflichtung. Sie stellt eine bloße, rein informative Mitteilung über tatsächliche Umstände oder rechtliche Verhältnisse dar.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Zusage
Die Zusage ist das verbindliche Versprechen der zuständigen Behörde, eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme vorzunehmen oder zu unterlassen. Entscheidend (...) -
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