Rechtswörterbuch > B > Befriedetes Besitztum
ALLGEMEIN
Befriedetes Besitztum
Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist.
Befriedetes Besitztum Definition
Donnerstag, 24. Mai 2012 | 118 User Online
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ALLGEMEIN
Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist.