Dauergefahr Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 119 User Online

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Dauergefahr

Eine Dauergefahr ist ein gefahrdrohender Zustand von längerer Dauer, der jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.
Eine Dauergefahr kann auch eine Gefahr im Sinne des § 34 StGB sein.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Gefahr
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