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VERFASSUNGSRECHT
Filmfreiheit
Schutzgegenstand der Filmfreiheit ist der Film als Abfolge bewegter Bilder. Geschützte Verhaltensweisen sind alle zur Herstellung und Verbreitung des Films gehörenden Aktivitäten. Grundrechtsträger sind die Filmschaffenden, also jene Personen, die mit dem Medium Film von den Vorarbeiten bis zur Ausführung befasst sind.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Informationsfreiheit
Informationsfreiheit ist die Freiheit, sich selbst aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten und schützt die ungehinderte Kenntnisnahme von (...) -
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