Rechtswörterbuch > F > Fremdbesitzer
SACHENRECHT
Fremdbesitzer
Fremdbesitzer ist derjenige, der die Sache für einen anderen besitzt (z.B. der Besitzmittler, der für den mittelbaren Eigenbesitzer die Sachherrschaft ausübt).
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Besitzer
Besitzer ist gemäß § 854 I BGB, wer die tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem Besitzwillen (...) -
Besitzer, mittelbarer
Mittelbarer Besitzer ist derjenige, der die Sachherrschaft durch einen unmittelbaren Besitzer (einen sog. Besitzmittler) für sich ausüben (...) -
Eigenbesitzer
Eigenbesitzer ist gemäß § 872 BGB derjenige, der die Sache als ihm gehörend (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Fremdbesitzer" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
