Grundstück Definition

Freitag, 10. Februar 2012 | 156 User Online

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SACHENRECHT

Grundstück

Ein Grundstück ist ein durch amtliche Vermessung bestimmter Teil der Erdoberfläche. Individualisiert wird dieser Teil durch die Buchung im Grundbuch.

Zu den Grundstücksrechten zählen das Eigentum als umfassendes Herrschaftsrecht und beschränkt dingliche Rechte, die das Herrschaftsrecht des Eigentümers ausschließen können, wie z.B. Nutzungsrechte, Verwertungs- und Sicherungsrechte oder Erwerbsrechte.


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