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SACHENRECHT
Grundstück
Ein Grundstück ist ein durch amtliche Vermessung bestimmter Teil der Erdoberfläche. Individualisiert wird dieser Teil durch die Buchung im Grundbuch.
Zu den Grundstücksrechten zählen das Eigentum als umfassendes Herrschaftsrecht und beschränkt dingliche Rechte, die das Herrschaftsrecht des Eigentümers ausschließen können, wie z.B. Nutzungsrechte, Verwertungs- und Sicherungsrechte oder Erwerbsrechte.
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Grundstücksrechte
Zu den Grundstücksrechten zählen das Eigentum als umfassendes Herrschaftsrecht und beschränkt dingliche Rechte, wie z.B. Nutzungsrechte, Verwertungs- (...) -
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