Rechtswörterbuch > I > Interessentheorie
VERWALTUNGSRECHT
Interessentheorie
Nach der Interessentheorie ist eine Norm öffentlich-recht, wenn der Normzweck überwiegend Allgemeininteressen dient.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Subjektstheorie
Nach der Subjektstheorie von H.J. Wolff ist eine Norm öffentlich-rechtlich, wenn sie ausschließlich einen Hoheitsträger berechtigt oder (...) -
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