Nach der Interessentheorie ist eine Norm öffentlich-recht, wenn der Normzweck überwiegend Allgemeininteressen dient.
Sonntag, 1. August 2010|69 User Online
Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht
Nach der Interessentheorie ist eine Norm öffentlich-recht, wenn der Normzweck überwiegend Allgemeininteressen dient.
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