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Kriminelle Vereinigung
Die Bildung einer kriminellen Vereinigung erfordert - im Gegensatz zur Bande - ein Mindestmaß an fester Organisation und eine abschließende Rollenverteilung. Hinzukommen muss außerdem die gegenseitige Verpflichtung der Mitglieder auf einen gemeinsamen Verbandszweck.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Bande
Der Begriff Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse (...) -
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