Rechtswörterbuch > L > Legalitätsprinzip
STRAFPROZESSRECHT
Legalitätsprinzip
Das Legalitätsprinzip beinhaltet, dass die Staatsanwaltschaft beim Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte von Amts wegen verpflichtet ist, einzuschreiten. Es handelt sich hierbei um einen gesetzlich angeordneten Verfolgungs- und Anklagezwang (§§ 152 II, 160 I, 163 I StPO).
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Akkusationsprinzip
Der Anklagegrundsatz (§ 151 StPO) besagt, dass ein strafgerichtliches Verfahren nur aufgrund einer förmlichen Anklage durchgeführt werden darf. (...) -
Offizialprinzip
Das Offizialprinzip ist der Grundsatz, nach dem die Strafverfolgung durch den Staat von Amts wegen erfolgt (§ 152 I StPO). Auf den Willen von (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Legalitätsprinzip" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
