Mietrecht

Miete

Miete ist ein Dauerschuldverhältnis über eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Sachen auf Zeit, das durch den Mietvertrag begründet wird.

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Rechtsquellen zum Thema Miete 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
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