Mietvertrag
Der Mietvertrag im BGB
Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zum Gegenstand hat.
Der Mietvertrag ist in den §§ 535 ff. BGB geregelt. Gemäß § 535 BGB wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist dagegen verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu zahlen.
Als Mietsachen kommen Wohnräume, Geschäftsräume sowie sonstige bewegliche Sachen in Betracht. Für das Mietverhältnis über Wohnräume gelten die besonderen Regelungen der §§ 549 ff. BGB.
Mit dem Begriff Mietvertrag sind weitere Artikel und Definitionen verknüpft.
Miete Mietvertrag Gebrauchsüberlassung Vermieter Mieter Mietsache Mietzeit MietzinsWeitere Themen
-
Miete
Miete ist ein Dauerschuldverhältnis über eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Sachen auf Zeit, das durch den Mietvertrag begründet [...] -
Mietkaution
Die Zahlung einer Mietkaution ist gesetzlich nicht geregelt. Eine Mietkaution kann der Vermieter nur aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung von Mieter verlangen. Sofern eine Mietkaution [...] -
Untermietvertrag
Ein Untermietvertrag wird zwischen dem Hauptmieter und einem Untermieter geschlossen. Der Vermieter des Untermieters ist somit selbst Mieter des Mietgegenstands. Das Untermietverhältnis könnte auch [...] -
Betriebskosten
Bei den Betriebskosten handelt es sich um Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen [...] -
Mietnebenkosten
Unter dem Begriff Mietnebenkosten versteht man die Betriebskosten einer Wohnung oder eines Gebäudes gemäß § 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Aufgrund der Regelung des § 556 Abs. 2 BGB können die [...] -
Nebenkostenabrechnung
Der Begriff Nebenkostenabrechnung wird häufig für die sog. Betriebskostenabrechnung verwendet. Die Nebenkosten beinhalten sämtliche Bewirtschaftungskosten eines Objekts. Bei den Betriebskosten [...] -
Übergabeprotokoll
Bei einem Übergabeprotokoll handelt es sich um ein Protokoll, das meist bei Beendigung des Mietverhältnisses im Rahmen der gemeinsamen Besichtigung der Wohnung durch die Vertragsparteien erstellt [...] -
Gewährleistung im Mietrecht
Dem Mieter stehen im Mietrecht neben dem Erfüllungsanspruch weitere Gewährleistungsansprüche zu. Dazu gehören die Mietminderung gemäß § 536 BGB, der Schadensersatz nach § 536a BGB und die Kündigung [...] -
Fristlose Kündigung Mietvertrag
Die fristlose Kündigung des Mietvertrags richtet sich nach § 543 BGB. Danach kann ein Mietverhältnis außerordentlich (fristlos) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragsparteien [...]
Gesetze und Verordnungen
-
§ 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum [...] -
§ 549 BGB - Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit [...]
Hinweis: Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Mietvertrag
. Erklärung und Erläuterung des Begriffs. Alle Angaben ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/ oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen.
Hier wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Rechtsthemen.