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Mord
Mord ist eine durch Beweggrund, Ausführungsart oder verfolgten Zweck gekennzeichnete vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Totschlag
Der Totschlag ist in § 212 StGB geregelt. Danach ist Totschläger, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Der Totschlag wird mit (...) -
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