Definition Pfandrecht

Sonntag, 1. August 2010|68 User Online

Zivilrecht - Sachenrecht

Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht, welches den Inhaber (Pfandgläubiger) zur Verwertung des Pfandes berechtigt.

Der Pfandgläubiger erhält durch dieses Verwertungsrecht gegenüber den nicht gesicherten Gläubigern eine bevorzugte Stellung in der Zwangsvollstreckung und in der Insolvenz.


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