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Privatautonomie
Privatautonomie ist die Befugnis des einzelnen, im Rahmen der Rechtsordnung eigenverantwortlich rechtsverbindliche Regelungen zu treffen.
Erscheinungsformen der Privatautonomie sind die Vertragsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Eigentumsfreiheit und die Testierfreiheit.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Vertragsfreiheit
Unter Vertragsfreiheit versteht man die Freiheit des einzelnen, seine privaten Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten. SIe ist (...) -
Testierfreiheit
Testierfreiheit bedeutet, dass der Erblasser durch Rechtsgeschäft frei bestimmen kann, an welche Person mit dem Erbfall sein Vermögen fallen (...) -
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