Testierfreiheit
Testierfreiheit bedeutet, dass der Erblasser durch Rechtsgeschäft frei bestimmen kann, an welche Person mit dem Erbfall sein Vermögen fallen soll.
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TestamentWeitere Themen
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Testament
Ein Testament ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen. Innerhalb der ordentlichen Testamente wird zwischen dem öffentlichen Testament nach § 2231 BGB und dem [...] -
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Der Erbfall tritt durch den Tod eines Menschen ein, unabhängig davon, ob Vermögen vorhanden ist oder [...] -
Erblasser
Erblasser ist derjenige, dessen Vermögen mit dem Tode auf eine oder mehrere Personen [...]
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