Der Begriff der Presse umfasst alle individuell verkörperten Informationen; hierher gehören neben dem geschriebenen Wort (nebst Bildern, Graphiken, Symbolen u.ä.) auch Tonträger und Videobänder, die zur individuellen Benutzung bestimmt sind.
Sonntag, 1. August 2010|68 User Online
Öffentliches Recht - Verfassungsrecht
Der Begriff der Presse umfasst alle individuell verkörperten Informationen; hierher gehören neben dem geschriebenen Wort (nebst Bildern, Graphiken, Symbolen u.ä.) auch Tonträger und Videobänder, die zur individuellen Benutzung bestimmt sind.
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