Zivilrecht

Rechte, absolute

Absolute Rechte richten sich gegen jedermann. Jeder, außer der Rechtsinhaber, ist von der Herrschaft über das Rechtsgut ausgechlossen.

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Rechte, relative
Rechte, relative Relative Rechte richten sich gegen bestimmte einzelne Personen. Nur diese Personen sind gegenüber dem Rechtsinhaber (...)
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Rechte, absolute