Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG Definition

Montag, 6. Februar 2012 | 71 User Online

  1. WEITER

Rechtswörterbuch > R > Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG

ANWALTSVERGÜTUNGSRECHT

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist am 01.07.2004 in Kraft getreten und hat die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abgelöst. Das Gesetz regelt die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die §§ 60, 61 RVG enthalten Übergangsvorschriften für Fälle, in denen noch nach der BRAGO abgerechnet werden muss.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) besteht aus zwei Teilen, dem eigentlichen Gesetz im ersten Teil und dem Vergütungsverzeichnis (VV) als Anlage. Die einzelnen Gebühren sind nach Nummern im Vergütungsverzeichnis geordnet.

Weitere Informationen zu Anwaltskosten


Schlagwörter

BRAGO   Rechtsanwalt   Vergütung   Anwalt   Anwaltshonorar   Anwaltsvergütung   Honorar   Vergütungsverzeichnis   Abrechnung   Kosten   Rechtsanwaltskosten  


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Prozesskostenhilfe
    Die Prozesskostenhilfe ist in den §§ 114 bis 127 Zivilprozessordnung (ZPO)geregelt. Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist, dass (...)
  2. Beratungshilfe
    Während die Prozesskostenhilfe für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren gewährt wird, deckt die Beratungshilfe eine außergerichtliche (...)
  3. Alle Einträge anzeigen
    Mit dem Begriff "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.



STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing