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Rechtsgeschäft, einseitiges
Ein einseitiges Rechtsgeschäft enthält die Willenserklärung von nur einer Person.
Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte sind Anfechtung, Rücktritt, Aufrechnung, Kündigung, Widerruf.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Rechtsgeschäft, mehrseitiges
Ein mehrseitiges Rechtsgeschäft setzt sich aus den Willenserklärungen mehrerer Personen zusammen. Wichtigstes Beispiel für ein mehrseitiges (...) -
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