Ein einseitiges Rechtsgeschäft enthält die Willenserklärung von nur einer Person.
Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte sind Anfechtung, Rücktritt, Aufrechnung, Kündigung, Widerruf.
Definition Rechtsgeschäft, einseitiges
Sonntag, 1. August 2010|61 User Online
Zivilrecht - BGB Allgemeiner Teil
Ein einseitiges Rechtsgeschäft enthält die Willenserklärung von nur einer Person.
Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte sind Anfechtung, Rücktritt, Aufrechnung, Kündigung, Widerruf.
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