Definition Rechtsgeschäft, einseitiges

Sonntag, 1. August 2010|61 User Online

Zivilrecht - BGB Allgemeiner Teil

Rechtsgeschäft, einseitiges

Ein einseitiges Rechtsgeschäft enthält die Willenserklärung von nur einer Person.
Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte sind Anfechtung, Rücktritt, Aufrechnung, Kündigung, Widerruf.


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