Rechtsstaat Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 142 User Online

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VERFASSUNGSRECHT

Rechtsstaat

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der auf Schaffung und Erhaltung eines gerechten Zustandes gerichtet ist. Die daraus folgenden Anforderungen sind für den Bund teilweise in Art. 20 II S. 2 und Art. 20 III GG und für die Länder in Art. 28 I S. 1 GG geregelt.

Merkmale des Rechtsstaates sind die Gewaltenteilung, die Messbarkeit des staatlichen Handelns und die garantierte Freiheitssphäre.


Schlagwörter

Staat   Bund   Anforderung   Merkmale   Grundgesetz   Länder   Gewaltenteilung   Messbarkeit staatlichen Handelns   garantierte Freiheitssphäre  


Weitere Begriffe und Definitionen


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