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VERFASSUNGSRECHT
Rechtsstaat
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der auf Schaffung und Erhaltung eines gerechten Zustandes gerichtet ist. Die daraus folgenden Anforderungen sind für den Bund teilweise in Art. 20 II S. 2 und Art. 20 III GG und für die Länder in Art. 28 I S. 1 GG geregelt.
Merkmale des Rechtsstaates sind die Gewaltenteilung, die Messbarkeit des staatlichen Handelns und die garantierte Freiheitssphäre.
Schlagwörter
Staat Bund Anforderung Merkmale Grundgesetz Länder Gewaltenteilung Messbarkeit staatlichen Handelns garantierte Freiheitssphäre
Weitere Begriffe und Definitionen
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Gewaltenteilung
Die Gewaltenteilung ist das tragende Organisationsprinzip eines Rechtsstaates. Sie wird verfassungsrechtlich vorgegeben durch Art. 20 II S. 2 GG. (...) -
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