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FAMILIENRECHT
Scheitern der Ehe
Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht Eheanalyse aufgrund konkreter Umstände im Einzelfall) und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (Eheprognose).
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Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten
Während des Bestehens der Ehe hat jeder Ehegatte gemäß § 1360 S. 1 BGB einen Anspruch gegen den anderen darauf, dass dieser einen angemessenen (...) -
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