Öffentliches Recht

Schöffe

Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter ohne juristische Ausbildung, die als Beisitzer in der Hauptverhandlung im Strafprozess mitwirken. Sie sind unabhängig und haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter (§ 30 GVG). Jeweils zwei Schöffen sind Beisitzer im (erweiterten) Schöffengericht, in der kleinen und großen Strafkammer des Landgerichts und im Schwurgericht beim Landgericht.
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Schöffe, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Schöffe