Schöffe

Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter ohne juristische Ausbildung, die als Beisitzer in der Hauptverhandlung im Strafprozess mitwirken. Sie sind unabhängig und haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter (§ 30 GVG). Jeweils zwei Schöffen sind Beisitzer im (erweiterten) Schöffengericht, in der kleinen und großen Strafkammer des Landgerichts und im Schwurgericht beim Landgericht.
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