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SACHENRECHT
Sicherungsabtretung
Die Sicherungsabtretung hat den Zweck, den Zessionar wegen seiner Forderung gegen den Zedenten zu sichern. Die Sicherungsabtretung kann aufschiebend bedingt durch das Entstehen und auflösend bedingt durch das Erlöschen der gesicherten Forderung erklärt werden.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Forderung, Abtretung
Die Abtretung einer Forderung bedeutet gem. § 398 S. 1 BGB die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (...) -
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