Zivilrecht

Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung hat den Zweck, den Zessionar wegen seiner Forderung gegen den Zedenten zu sichern. Die Sicherungsabtretung kann aufschiebend bedingt durch das Entstehen und auflösend bedingt durch das Erlöschen der gesicherten Forderung erklärt werden.

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Forderung, Abtretung
Forderung, Abtretung Die Abtretung einer Forderung bedeutet gem. § 398 S. 1 BGB die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen (...)
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