Rechtswörterbuch > S > Staatsgewalt
VERFASSUNGSRECHT
Staatsgewalt
Staatsgewalt als wichtigstes Kriterium eines Staates ist die Fähigkeit, die Herrschaft im Staat selbst (unabhängig) zu organisieren und auszuüben. Sie ist Herrschaftsgewalt, folgt aus eigenem Recht und liegt unteilbar bei einem Träger (eine Gewaltenteilung ist nur hinsichtlich ihrer Ausübung möglich).
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Staatsgebiet
Ein Staat ist eine Gebietskörperschaft. In Richtung offenes Meer gehören zum Staatsgebiet die Festlandlinie (Landlinie bei Ebbe) und das Küstenmeer (...) -
Staatsvolk
Das Staatsvolk ist die Summe der (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Staatsgewalt" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
