Staatsgewalt Definition

Freitag, 10. Februar 2012 | 185 User Online

  1. WEITER

Rechtswörterbuch > S > Staatsgewalt

VERFASSUNGSRECHT

Staatsgewalt

Staatsgewalt als wichtigstes Kriterium eines Staates ist die Fähigkeit, die Herrschaft im Staat selbst (unabhängig) zu organisieren und auszuüben. Sie ist Herrschaftsgewalt, folgt aus eigenem Recht und liegt unteilbar bei einem Träger (eine Gewaltenteilung ist nur hinsichtlich ihrer Ausübung möglich).


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Staatsgebiet
    Ein Staat ist eine Gebietskörperschaft. In Richtung offenes Meer gehören zum Staatsgebiet die Festlandlinie (Landlinie bei Ebbe) und das Küstenmeer (...)
  2. Staatsvolk
    Das Staatsvolk ist die Summe der (...)
  3. Alle Einträge anzeigen
    Mit dem Begriff "Staatsgewalt" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.



STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing