Nach der Subjektstheorie von H.J. Wolff ist eine Norm öffentlich-rechtlich, wenn sie ausschließlich einen Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet.
Sonntag, 1. August 2010|75 User Online
Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht
Nach der Subjektstheorie von H.J. Wolff ist eine Norm öffentlich-rechtlich, wenn sie ausschließlich einen Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet.
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