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VERWALTUNGSRECHT
Subjektstheorie
Nach der Subjektstheorie von H.J. Wolff ist eine Norm öffentlich-rechtlich, wenn sie ausschließlich einen Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet.
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Interessentheorie
Nach der Interessentheorie ist eine Norm öffentlich-recht, wenn der Normzweck überwiegend Allgemeininteressen (...) -
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