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ERBRECHT
Testierfreiheit
Testierfreiheit bedeutet, dass der Erblasser durch Rechtsgeschäft frei bestimmen kann, an welche Person mit dem Erbfall sein Vermögen fallen soll.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Testament
Ein Testament ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen. Innerhalb der ordentlichen Testamente wird zwischen dem (...) -
Erbfall
Der Erbfall tritt durch den Tod eines Menschen ein, unabhängig davon, ob Vermögen vorhanden ist oder (...) -
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Erblasser ist derjenige, dessen Vermögen mit dem Tode auf eine oder mehrere Personen (...) -
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