Definition Totschlag

Sonntag, 1. August 2010|68 User Online

Strafrecht - Besonderer Teil

Totschlag

Der Totschlag ist in § 212 StGB geregelt. Danach ist Totschläger, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.

Der Totschlag wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.


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