Totschlag Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 169 User Online

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Totschlag

Der Totschlag ist in § 212 StGB geregelt. Danach ist Totschläger, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.

Der Totschlag wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.


Schlagwörter

Töten   Tod   Totschläger   Mörder   Mord   Freiheitsstrafe   lebenslang  


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