Rechtswörterbuch > T > Totschlag
BESONDERER TEIL
Totschlag
Der Totschlag ist in § 212 StGB geregelt. Danach ist Totschläger, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.
Der Totschlag wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.
Schlagwörter
Töten Tod Totschläger Mörder Mord Freiheitsstrafe lebenslang
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Mord
Mord ist eine durch Beweggrund, Ausführungsart oder verfolgten Zweck gekennzeichnete vorsätzliche Tötung eines anderen (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Totschlag" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
