Zivilrecht

Vertrag

Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen. Durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie) wird sichergestellt, dass jeder Mensch das Recht hat, im Rahmen der Gesetze seine Verhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten

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Rechtsquellen zum Thema Vertrag 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 145 BGB Bindung an den Antrag
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