Zivilrecht

Angebot

Ein Angebot (im weiteren Sinne) ist ein Antrag zur Begründung eines Vertragsverhältnisses. Es handelt es sich um eine Willenserklärung, mit der ein Rechtssubjekt einem anderen den Abschluss eines Vertrages anbietet. Ein Angebot ist grundsätzlich bindend.

Abzugrenzen ist das Angebot von der bloßen Aufforderung an einen anderen, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten (invitatio ad offerendum).

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Rechtsquellen zum Thema Angebot 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 145 BGB Bindung an den Antrag
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