Verwaltungsträger ist die juristische Person, für die ein Organ (Behörde) eine Verwaltungsaufgabe wahrnimmt, also der Bund, das Land sowie die unterstaatlichen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie etwa die Kreise oder Gemeinden.
Sonntag, 1. August 2010|71 User Online
Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht
Verwaltungsträger ist die juristische Person, für die ein Organ (Behörde) eine Verwaltungsaufgabe wahrnimmt, also der Bund, das Land sowie die unterstaatlichen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie etwa die Kreise oder Gemeinden.
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